Deutsche Staatsangehörigkeit
Der Hauptantragsteller muss Staatsangehöriger eines E-2-Vertragsstaates sein. Deutsche Staatsangehörige können diese Grundvoraussetzung erfüllen.
Für deutsche Unternehmer mit konkretem US-Geschäftsvorhaben
Strukturierte Orientierung für Unternehmer, die in den USA ein Unternehmen gründen, einen Betrieb kaufen, ein Franchise erwerben oder ein deutsches Unternehmen in den US-Markt erweitern möchten.
E-2 verstehen
Das E-2-Visum ermöglicht Staatsangehörigen eines Vertragsstaates, in die USA einzureisen, um ein reales Unternehmen zu leiten und weiterzuentwickeln, in das erhebliches Kapital investiert wurde. Deutschland ist E-2-Vertragsstaat.
Eine Gesellschaftsgründung oder ein Kontoguthaben allein genügt nicht. Das Kapital muss für das konkrete Unternehmen verbindlich eingesetzt sein, und das Geschäft muss bereits tätig oder unmittelbar betriebsbereit sein.
Voraussetzungen
Entscheidend ist die Gesamtakte. Eine hohe Investition ersetzt keine schwache Eigentumsstruktur, ungeklärte Kapitalherkunft oder fehlende Betriebsbereitschaft.
Der Hauptantragsteller muss Staatsangehöriger eines E-2-Vertragsstaates sein. Deutsche Staatsangehörige können diese Grundvoraussetzung erfüllen.
Die Investition muss im Verhältnis zu den Gesamtkosten des konkreten Unternehmens erheblich und für einen erfolgreichen Geschäftsbetrieb realistisch bemessen sein.
Erforderlich ist ein tatsächlich tätiges gewerbliches Unternehmen in den USA – nicht lediglich eine Kapitalanlage, ein unbebautes Grundstück oder eine unverbindliche Geschäftsidee.
Das Kapital muss unwiderruflich für das US-Unternehmen gebunden und dem Risiko eines teilweisen oder vollständigen Verlusts ausgesetzt sein.
In der Regel sind mindestens 50 Prozent Eigentum oder eine andere nachweisbare Kontrolle erforderlich, um das Unternehmen zu leiten und weiterzuentwickeln.
Das Unternehmen sollte mehr als nur den Lebensunterhalt der Familie sichern und gegenwärtig oder künftig Beschäftigung sowie einen wirtschaftlichen Beitrag schaffen können.
Geschäftsmodelle
Jede Variante hat eigene Anforderungen an Kapital, Nachweise, Zeitplanung, Bewertung, Betriebsmittel und Management.
Jahresabschlüsse, Steuerunterlagen, Personal, Mietvertrag, Genehmigungen, Verbindlichkeiten, Cashflow und Kaufpreis müssen vor Vertragsabschluss belastbar geprüft werden.
Neben der Marke zählen Gesamtinvestition, Standort, Franchisegebühren, Betriebskapital, Personalplanung und die tatsächliche Leitungsfunktion des Investors.
Gesellschaft, Geschäftsräume, Ausstattung, Genehmigungen, Lieferanten, Marketing und Personalplanung müssen zeigen, dass das Vorhaben die reine Planungsphase verlassen hat.
Die Eigentümerstruktur, der Kapitalfluss, die Rolle der US-Gesellschaft und die operative Verantwortung des Antragstellers müssen eindeutig dokumentiert werden.
Kapitalnachweis
Die Unterlagen sollten eine prüfbare Kette von der rechtmäßigen Entstehung der Mittel über Überweisung und Währungsumtausch bis zur konkreten Verwendung im US-Unternehmen bilden.
Nachweisstrategie besprechen →Deutscher Reisepass sowie Personenstandsunterlagen für Antragsteller und Familie
US-Gründungsunterlagen, Beteiligungsübersicht sowie Aktien- oder Mitgliedschaftsnachweise
Handelsregisterauszug, Gesellschafterliste und Nachweise der wirtschaftlich Berechtigten
Kontoauszüge, Steuerunterlagen, Verkaufs-, Schenkungs- oder Erbnachweise zur Kapitalherkunft
Überweisungen, Währungsumtausch und Belege über die Verwendung der Mittel in den USA
Kaufvertrag, Franchisevertrag, Treuhand- beziehungsweise Escrow-Unterlagen
Gewerbemietvertrag, Versicherungen, Genehmigungen, Ausstattung und Lieferantenverträge
Businessplan mit Marktanalyse, Fünfjahresprognose und nachvollziehbarer Personalplanung
Bei Unternehmenskauf: Steuererklärungen, Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lohnunterlagen
Vorgehensweise
Einreichung, Termin und Interview richten sich nach den jeweils aktuellen Vorgaben der zuständigen US-Auslandsvertretung.
Staatsangehörigkeit, verfügbares Kapital, Mittelherkunft, unternehmerische Erfahrung, Familie, aktuellen US-Status und Zeitrahmen erfassen.
Neugründung, Unternehmenskauf, Franchise oder Expansion vergleichen und Eigentum, Kontrolle, Investition sowie Betriebskapital definieren.
Die rechtmäßige Entstehung der Mittel mit Überweisung, US-Ausgaben, Eigentum und tatsächlicher Betriebsbereitschaft lückenlos verbinden.
Die aktuellen konsularischen Vorgaben beachten und Investition, Geschäftsmodell, Zahlen sowie Leitungsfunktion konsistent erläutern können.
Familie und Mobilität
Ein qualifizierter Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren können als Familienangehörige beantragen. Beschäftigung, Schule, Einreise, I-94 und Verlängerungszeitpunkte sollten als Gesamtplan koordiniert werden.
Aktuelle Beschäftigungsregelung und Einreisedokumente individuell prüfen.
Alter, Familienstand, Schulplanung und künftigen Status frühzeitig berücksichtigen.
Visumgültigkeit und die im I-94 genehmigte Aufenthaltsdauer unterscheiden.
Häufige Fragen
Allgemeine Planungsinformationen. Unternehmen, Eigentum, Kapitalherkunft, Familie, US-Status und Einreisehistorie können die passende Strategie verändern.
Nein. Es gibt keinen einheitlichen gesetzlichen Mindestbetrag für alle Unternehmen. Entscheidend sind die Gesamtkosten des konkreten Vorhabens, der bereits verbindlich eingesetzte Kapitalanteil, das Betriebskapital und die wirtschaftliche Tragfähigkeit.
Grundsätzlich kann ein Unternehmenskauf geeignet sein. Erforderlich sind jedoch eine fundierte Due Diligence, eine nachvollziehbare Bewertung, Finanz- und Steuerunterlagen, Personal- und Mietdaten sowie ein realistischer Plan für die Fortführung.
Eine geeignete Struktur kann möglich sein. Die Vertragsstaatsnationalität des US-Unternehmens muss jedoch über die letztlich beteiligten natürlichen Personen nachgewiesen werden. Beteiligungskette und wirtschaftlich Berechtigte sollten vor der Investition geprüft werden.
Je nach Fall können deutsche Kontoauszüge, Steuerbescheide, Jahresabschlüsse, Kaufverträge, Immobilienverkauf, Dividenden, Schenkungen oder Erbschaften relevant sein. Die Mittel müssen bis zur konkreten US-Ausgabe nachvollziehbar bleiben.
Eine qualifizierte, bedingte Escrow-Struktur kann in Betracht kommen. Vertrag und Zahlungsbedingungen müssen das Kapital jedoch hinreichend binden und mit der E-2-Strategie abgestimmt sein.
ESTA beziehungsweise ein Besucherstatus erlaubt grundsätzlich keine produktive Arbeit oder laufende operative Geschäftsführung in den USA. Zulässige vorbereitende Geschäftstätigkeiten und unzulässige Arbeit müssen vor jeder Reise sorgfältig abgegrenzt werden.
Ein qualifizierter Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren können als Familienangehörige beantragen. Beschäftigung, Schulbesuch, Einreise und Aufenthaltsdauer sind für jedes Familienmitglied nach den aktuellen Regeln zu prüfen.
Nein. Visumgültigkeit und erlaubte Aufenthaltsdauer sind unterschiedliche Begriffe. Der aktuelle Gegenseitigkeitsplan sieht für deutsche Staatsangehörige ein mehrfach verwendbares E-2-Visum mit bis zu 60 Monaten Gültigkeit vor; maßgeblich für den jeweiligen Aufenthalt ist jedoch das I-94.
Nein. Das E-2 ist ein Nichteinwanderungsvisum und keine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung. Eine mögliche spätere Einwanderungsstrategie muss gesondert und widerspruchsfrei geplant werden.
Beschreiben Sie das geplante Unternehmen, verfügbares Kapital, Mittelherkunft, Eigentumsstruktur, Familie und Zeitplan. Wir ordnen die Ausgangslage und benennen die Punkte, die vor der Investition geklärt werden sollten.