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E-1 & E-2
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Für deutsche Unternehmer mit konkretem US-Geschäftsvorhaben

DEDEUTSCHLAND-SPEZIFISCHER E-2-LEITFADEN

E-2-Visum USA
für deutsche
Investoren

Strukturierte Orientierung für Unternehmer, die in den USA ein Unternehmen gründen, einen Betrieb kaufen, ein Franchise erwerben oder ein deutsches Unternehmen in den US-Markt erweitern möchten.

E-2 verstehen

Ein US-Geschäftsvisum für Vertragsinvestoren

Das E-2-Visum ermöglicht Staatsangehörigen eines Vertragsstaates, in die USA einzureisen, um ein reales Unternehmen zu leiten und weiterzuentwickeln, in das erhebliches Kapital investiert wurde. Deutschland ist E-2-Vertragsstaat.

Eine Gesellschaftsgründung oder ein Kontoguthaben allein genügt nicht. Das Kapital muss für das konkrete Unternehmen verbindlich eingesetzt sein, und das Geschäft muss bereits tätig oder unmittelbar betriebsbereit sein.

Transparenz: Es gibt keinen pauschalen gesetzlichen Mindestbetrag und keine seriöse Erfolgsgarantie. Die Eignung hängt vom Unternehmen, der Investitionsquote, der Mittelherkunft, dem Geschäftsplan und der vollständigen Dokumentation ab.

Voraussetzungen

Zentrale E-2-Kriterien für deutsche Antragsteller

Entscheidend ist die Gesamtakte. Eine hohe Investition ersetzt keine schwache Eigentumsstruktur, ungeklärte Kapitalherkunft oder fehlende Betriebsbereitschaft.

01

Deutsche Staatsangehörigkeit

Der Hauptantragsteller muss Staatsangehöriger eines E-2-Vertragsstaates sein. Deutsche Staatsangehörige können diese Grundvoraussetzung erfüllen.

02

Erhebliche Investition

Die Investition muss im Verhältnis zu den Gesamtkosten des konkreten Unternehmens erheblich und für einen erfolgreichen Geschäftsbetrieb realistisch bemessen sein.

03

Reales, aktives Unternehmen

Erforderlich ist ein tatsächlich tätiges gewerbliches Unternehmen in den USA – nicht lediglich eine Kapitalanlage, ein unbebautes Grundstück oder eine unverbindliche Geschäftsidee.

04

Kapital unter wirtschaftlichem Risiko

Das Kapital muss unwiderruflich für das US-Unternehmen gebunden und dem Risiko eines teilweisen oder vollständigen Verlusts ausgesetzt sein.

05

Eigentum oder operative Kontrolle

In der Regel sind mindestens 50 Prozent Eigentum oder eine andere nachweisbare Kontrolle erforderlich, um das Unternehmen zu leiten und weiterzuentwickeln.

06

Kein marginales Unternehmen

Das Unternehmen sollte mehr als nur den Lebensunterhalt der Familie sichern und gegenwärtig oder künftig Beschäftigung sowie einen wirtschaftlichen Beitrag schaffen können.

Geschäftsmodelle

Mögliche Strukturen für den US-Markteintritt

Jede Variante hat eigene Anforderungen an Kapital, Nachweise, Zeitplanung, Bewertung, Betriebsmittel und Management.

01

Bestehendes US-Unternehmen kaufen

Jahresabschlüsse, Steuerunterlagen, Personal, Mietvertrag, Genehmigungen, Verbindlichkeiten, Cashflow und Kaufpreis müssen vor Vertragsabschluss belastbar geprüft werden.

02

Franchise erwerben

Neben der Marke zählen Gesamtinvestition, Standort, Franchisegebühren, Betriebskapital, Personalplanung und die tatsächliche Leitungsfunktion des Investors.

03

Neues Unternehmen gründen

Gesellschaft, Geschäftsräume, Ausstattung, Genehmigungen, Lieferanten, Marketing und Personalplanung müssen zeigen, dass das Vorhaben die reine Planungsphase verlassen hat.

04

Deutsches Unternehmen expandieren

Die Eigentümerstruktur, der Kapitalfluss, die Rolle der US-Gesellschaft und die operative Verantwortung des Antragstellers müssen eindeutig dokumentiert werden.

Kapitalnachweis

Von der deutschen Kapitalquelle bis zur US-Ausgabe

Die Unterlagen sollten eine prüfbare Kette von der rechtmäßigen Entstehung der Mittel über Überweisung und Währungsumtausch bis zur konkreten Verwendung im US-Unternehmen bilden.

Nachweisstrategie besprechen
  • Deutscher Reisepass sowie Personenstandsunterlagen für Antragsteller und Familie

  • US-Gründungsunterlagen, Beteiligungsübersicht sowie Aktien- oder Mitgliedschaftsnachweise

  • Handelsregisterauszug, Gesellschafterliste und Nachweise der wirtschaftlich Berechtigten

  • Kontoauszüge, Steuerunterlagen, Verkaufs-, Schenkungs- oder Erbnachweise zur Kapitalherkunft

  • Überweisungen, Währungsumtausch und Belege über die Verwendung der Mittel in den USA

  • Kaufvertrag, Franchisevertrag, Treuhand- beziehungsweise Escrow-Unterlagen

  • Gewerbemietvertrag, Versicherungen, Genehmigungen, Ausstattung und Lieferantenverträge

  • Businessplan mit Marktanalyse, Fünfjahresprognose und nachvollziehbarer Personalplanung

  • Bei Unternehmenskauf: Steuererklärungen, Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lohnunterlagen

Vorgehensweise

Strukturierte E-2-Vorbereitung aus Deutschland

Einreichung, Termin und Interview richten sich nach den jeweils aktuellen Vorgaben der zuständigen US-Auslandsvertretung.

SCHRITT 1

Eignung und Zielsetzung prüfen

Staatsangehörigkeit, verfügbares Kapital, Mittelherkunft, unternehmerische Erfahrung, Familie, aktuellen US-Status und Zeitrahmen erfassen.

SCHRITT 2

Unternehmen und Struktur festlegen

Neugründung, Unternehmenskauf, Franchise oder Expansion vergleichen und Eigentum, Kontrolle, Investition sowie Betriebskapital definieren.

SCHRITT 3

Nachweiskette aufbauen

Die rechtmäßige Entstehung der Mittel mit Überweisung, US-Ausgaben, Eigentum und tatsächlicher Betriebsbereitschaft lückenlos verbinden.

SCHRITT 4

Visum und Interview vorbereiten

Die aktuellen konsularischen Vorgaben beachten und Investition, Geschäftsmodell, Zahlen sowie Leitungsfunktion konsistent erläutern können.

Familie und Mobilität

Unternehmen und Familienumzug gemeinsam planen

Ein qualifizierter Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren können als Familienangehörige beantragen. Beschäftigung, Schule, Einreise, I-94 und Verlängerungszeitpunkte sollten als Gesamtplan koordiniert werden.

01

Ehepartner

Aktuelle Beschäftigungsregelung und Einreisedokumente individuell prüfen.

02

Kinder

Alter, Familienstand, Schulplanung und künftigen Status frühzeitig berücksichtigen.

03

Aufenthalt

Visumgültigkeit und die im I-94 genehmigte Aufenthaltsdauer unterscheiden.

Häufige Fragen

E-2-Visum FAQ für deutsche Unternehmer

Allgemeine Planungsinformationen. Unternehmen, Eigentum, Kapitalherkunft, Familie, US-Status und Einreisehistorie können die passende Strategie verändern.

Gibt es eine gesetzliche Mindestinvestition für das E-2-Visum?+

Nein. Es gibt keinen einheitlichen gesetzlichen Mindestbetrag für alle Unternehmen. Entscheidend sind die Gesamtkosten des konkreten Vorhabens, der bereits verbindlich eingesetzte Kapitalanteil, das Betriebskapital und die wirtschaftliche Tragfähigkeit.

Kann ich ein bestehendes Restaurant oder anderes US-Unternehmen kaufen?+

Grundsätzlich kann ein Unternehmenskauf geeignet sein. Erforderlich sind jedoch eine fundierte Due Diligence, eine nachvollziehbare Bewertung, Finanz- und Steuerunterlagen, Personal- und Mietdaten sowie ein realistischer Plan für die Fortführung.

Kann eine deutsche GmbH die US-Gesellschaft halten?+

Eine geeignete Struktur kann möglich sein. Die Vertragsstaatsnationalität des US-Unternehmens muss jedoch über die letztlich beteiligten natürlichen Personen nachgewiesen werden. Beteiligungskette und wirtschaftlich Berechtigte sollten vor der Investition geprüft werden.

Welche Nachweise werden für die Herkunft des Kapitals benötigt?+

Je nach Fall können deutsche Kontoauszüge, Steuerbescheide, Jahresabschlüsse, Kaufverträge, Immobilienverkauf, Dividenden, Schenkungen oder Erbschaften relevant sein. Die Mittel müssen bis zur konkreten US-Ausgabe nachvollziehbar bleiben.

Kann der Kaufpreis über Escrow abgesichert werden?+

Eine qualifizierte, bedingte Escrow-Struktur kann in Betracht kommen. Vertrag und Zahlungsbedingungen müssen das Kapital jedoch hinreichend binden und mit der E-2-Strategie abgestimmt sein.

Darf ich mein US-Unternehmen mit ESTA aufbauen und führen?+

ESTA beziehungsweise ein Besucherstatus erlaubt grundsätzlich keine produktive Arbeit oder laufende operative Geschäftsführung in den USA. Zulässige vorbereitende Geschäftstätigkeiten und unzulässige Arbeit müssen vor jeder Reise sorgfältig abgegrenzt werden.

Können Ehepartner und Kinder mitkommen?+

Ein qualifizierter Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren können als Familienangehörige beantragen. Beschäftigung, Schulbesuch, Einreise und Aufenthaltsdauer sind für jedes Familienmitglied nach den aktuellen Regeln zu prüfen.

Bedeutet ein fünf Jahre gültiges Visum fünf Jahre ununterbrochenen Aufenthalt?+

Nein. Visumgültigkeit und erlaubte Aufenthaltsdauer sind unterschiedliche Begriffe. Der aktuelle Gegenseitigkeitsplan sieht für deutsche Staatsangehörige ein mehrfach verwendbares E-2-Visum mit bis zu 60 Monaten Gültigkeit vor; maßgeblich für den jeweiligen Aufenthalt ist jedoch das I-94.

Führt das E-2-Visum direkt zur Green Card?+

Nein. Das E-2 ist ein Nichteinwanderungsvisum und keine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung. Eine mögliche spätere Einwanderungsstrategie muss gesondert und widerspruchsfrei geplant werden.

FUTURE IMMIGRATION ADVISORY

Prüfen Sie die E-2-Strategie, bevor Sie investieren.

Beschreiben Sie das geplante Unternehmen, verfügbares Kapital, Mittelherkunft, Eigentumsstruktur, Familie und Zeitplan. Wir ordnen die Ausgangslage und benennen die Punkte, die vor der Investition geklärt werden sollten.

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